Welche Kosten übernehmen Krankenkassen bei plastisch-chirurgischen OPs und Behandlungen?

Behandlungen in der Plastischen Chirurgie bringen gewisse Kosten mit sich, daher fragen sich verständlicherweise viele Patienten, ob diese von Krankenkassen übernommen werden. In Fällen, bei denen es sich nicht um medizinisch indizierte Eingriffe handelt, sondern um rein ästhetische, ist dies nicht möglich.

Was bedeutet medizinisch indiziert?

Eine medizinische Indikation ist die fachlich begründete Einschätzung eines Arztes, dass eine bestimmte diagnostische oder therapeutische Maßnahme für einen Patienten notwendig oder sinnvoll ist. Sie stellt den Grund für eine medizinische Behandlung dar, die nach Abwägung von Nutzen und Risiken empfohlen wird, um ein Behandlungsziel zu erreichen. Das kann bei kleinen Eingriffen wie Narbenkorrekturen ebenso der Fall sein wie bei größeren Eingriffen wie etwa Nasenkorrekturen oder Bauchdeckenstraffungen.

Plastische Chirurgen im niedergelassenen Bereich haben keine Verträge mit Krankenkassen, daher ist eine Verrechnung über diese nicht möglich. Auch wenn es sich um medizinisch indizierte Behandlung handelt! In Kombination mit einer Zusatzversicherung ist bei medizinischer Indikation in manchen Fällen eine (Teil-)Verrechnung möglich. Die Kosten sind aber vorerst immer vom Patienten selber zu tragen.
Für die Rückerstattung von Behandlungskosten bei Privatärzten müssen Patienten diese im Nachhinein (nach Abschluss der Behandlung) selber einreichen. Bei entsprechender medizinischer Indikation ist es möglich, dass sie den Kassentarif (oder Teile davon) rückwirkend erstattet bekommen. Es werden also nicht die tatsächlichen Kosten refundiert, sondern der Kassentarif.
Bei welchen Eingriffen das der Fall sein kann und wie Sie dann am besten vorgehen, erläutern wir hier.

Bei welchen Eingriffen eine Kostenübernahme des Kassentarifs möglich ist und Patienten eine Rückerstattung von Behandlungskosten beantragen können

  • Entfernung von Muttermalen: Liegt der Verdacht vor, dass ein Muttermal krankhaft verändert ist, werden die Kosten für die Entfernung von der Krankenkasse normalerweise übernommen. Handelt es sich allerdings nur um ein ästhetisch störendes Muttermal, ist die Entfernung selbst zu bezahlen.
  • Narbenkorrektur: Wenn es durch die Narbe zu einer funktionellen Einschränkung kommt, diese sich gedehnt hat und an einem sichtbaren Ort sehr störend ist, ist eine Kostenübernahme möglich. Außerdem muss die Narbe von einem Unfall oder von einem früheren notwendigen Eingriff herstammen, nicht von einer ästhetischen OP. Eine Korrektur ist frühestens nach einem Jahr möglich, wenn die Narbe vollständig ausgeheilt ist.
  • Lidkorrektur: Stellt der Arzt fest, dass das Sichtfeld etwa durch Schlupflider stark eingeschränkt ist, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für den Eingriff.
  • Nasenkorrektur: Gibt es Atemprobleme oder häufige Atemwegsinfekte, übernimmt die Krankenkasse sehr wahrscheinlich die Kosten für die Korrektur der Nase bzw. der Nasenscheidewand. Da bei Nasenkorrekturen oft ästhetische Korrekturen wie eine Begradigung oder Formveränderung zugleich mit einer medizinisch notwendigen Operation vorgenommen werden, ist es wichtig zu beachten, dass nur die Kostenanteile für den medizinisch notwendigen Eingriff übernommen werden.
  • Ohrenkorrekturen: Die Korrektur von abstehenden Ohren bei Kindern und Jugendlichen bis zum 14 Lj.
  • Brustverkleinerung: Kommt es aufgrund der Brüste zu Rückenschmerzen und Haltungsproblemen, übernimmt die Krankenkasse unter Umständen die Operationskosten zur Verkleinerung. Wichtig ist dabei, dass Krankengymnastik und andere konservative Behandlungen zur Linderung schon versucht wurden.
  • Gynäkomastie (Entfernung der Männerbrust): Die Operationskosten werden im Regelfall übernommen, wenn es sich um eine „echte Gynäkomastie“ handelt, das heißt, wenn es aus hormonellen Gründen und nicht aus Übergewicht zur Bildung einer Männerbrust kommt.
  • Fettabsaugung: Eine Finanzierung durch die Krankenkasse ist möglich, wenn eine Fettverteilungsstörung, ein sogenanntes Lipödem, vorliegt und andere Behandlungsmethoden wie Kompressionsstrümpfe oder Lymphdrainagen nicht mehr helfen.
  • Bauchdeckenstraffung: Wird nach einer Schwangerschaft oder einem starken Gewichtsverlust eine Bauchdeckenstraffung vorgenommen, ist eine Kostenübernahme möglich, wenn es zu wiederkehrenden Pilzinfektionen in den Hautfalten, zu schmerzhafter Hautreibung u. Ä. gekommen ist.

Wie geht man bei der Kostenübernahme am besten vor?

Sie können sich bei einem Beratungsgespräch erkundigen, ob eine Kostenübernahme beim gewünschten Eingriff denkbar ist. Sollte dies der Fall sein, können sie für die Rückerstattung von Behandlungskosten diese im Nachhinein selber einreichen und, bei entsprechender medizinischer Indikation, bekommen sie den Kassentarif (oder Teile davon) rückwirkend erstattet. Die Kosten sind vorerst jedoch immer vom Patienten selber zu tragen. Schreiben für Versicherungen sind kostenpflichtig

Dr Alexander Siegl

ist Facharzt und Experte auf dem Gebiet für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Seine Ausbildung und Spezialisierung zum Chirurgen hat er an der Universitätsklinik der Karl-Franzens-Universität in Graz, wie auch bei Auslandsaufenthalten in den USA und Frankreich, gemacht und blickt mit mehr als 20 Jahren Erfahrung auf mehrere tausend erfolgreiche Operationen zurück.

Besonderer Fokus bei der Behandlung durch Dr Siegl liegt darin möglichst schonende Methoden und minimal-invasiv vorzugehen, um die Regenerationsdauer zu verkürzen.

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