Was bedeutet „medizinisch indiziert“?
Eine medizinische Indikation ist die fachlich begründete Einschätzung eines Arztes, dass eine bestimmte diagnostische oder therapeutische Maßnahme für einen Patienten notwendig oder sinnvoll ist. Sie stellt den Grund für eine medizinische Behandlung dar, die nach Abwägung von Nutzen und Risiken empfohlen wird, um ein Behandlungsziel zu erreichen. Das kann bei kleinen Eingriffen wie Narbenkorrekturen ebenso der Fall sein wie bei größeren Eingriffen wie etwa Nasenkorrekturen oder Bauchdeckenstraffungen.
Bei welchen Eingriffen eine Kostenübernahme des Kassentarifs möglich ist und Patienten eine Rückerstattung von Behandlungskosten beantragen können
- Entfernung von Muttermalen: Liegt der Verdacht vor, dass ein Muttermal krankhaft verändert ist, werden die Kosten für die Entfernung von der Krankenkasse normalerweise übernommen. Handelt es sich allerdings nur um ein ästhetisch störendes Muttermal, ist die Entfernung selbst zu bezahlen.
- Narbenkorrektur: Wenn es durch die Narbe zu einer funktionellen Einschränkung kommt, diese sich gedehnt hat und an einem sichtbaren Ort sehr störend ist, ist eine Kostenübernahme möglich. Außerdem muss die Narbe von einem Unfall oder von einem früheren notwendigen Eingriff herstammen, nicht von einer ästhetischen OP. Eine Korrektur ist frühestens nach einem Jahr möglich, wenn die Narbe vollständig ausgeheilt ist.
- Lidkorrektur: Stellt der Arzt fest, dass das Sichtfeld etwa durch Schlupflider stark eingeschränkt ist, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für den Eingriff.
- Nasenkorrektur: Gibt es Atemprobleme oder häufige Atemwegsinfekte, übernimmt die Krankenkasse sehr wahrscheinlich die Kosten für die Korrektur der Nase bzw. der Nasenscheidewand. Da bei Nasenkorrekturen oft ästhetische Korrekturen wie eine Begradigung oder Formveränderung zugleich mit einer medizinisch notwendigen Operation vorgenommen werden, ist es wichtig zu beachten, dass nur die Kostenanteile für den medizinisch notwendigen Eingriff übernommen werden.
- Ohrenkorrekturen: Die Korrektur von abstehenden Ohren bei Kindern und Jugendlichen bis zum 14 Lj.
- Brustverkleinerung: Kommt es aufgrund der Brüste zu Rückenschmerzen und Haltungsproblemen, übernimmt die Krankenkasse unter Umständen die Operationskosten zur Verkleinerung. Wichtig ist dabei, dass Krankengymnastik und andere konservative Behandlungen zur Linderung schon versucht wurden.
- Gynäkomastie (Entfernung der Männerbrust): Die Operationskosten werden im Regelfall übernommen, wenn es sich um eine „echte Gynäkomastie“ handelt, das heißt, wenn es aus hormonellen Gründen und nicht aus Übergewicht zur Bildung einer Männerbrust kommt.
- Fettabsaugung: Eine Finanzierung durch die Krankenkasse ist möglich, wenn eine Fettverteilungsstörung, ein sogenanntes Lipödem, vorliegt und andere Behandlungsmethoden wie Kompressionsstrümpfe oder Lymphdrainagen nicht mehr helfen.
- Bauchdeckenstraffung: Wird nach einer Schwangerschaft oder einem starken Gewichtsverlust eine Bauchdeckenstraffung vorgenommen, ist eine Kostenübernahme möglich, wenn es zu wiederkehrenden Pilzinfektionen in den Hautfalten, zu schmerzhafter Hautreibung u. Ä. gekommen ist.
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