Facharzt für plastische Chirurgie
Der Plastische Chirurg ist ein anerkannter Facharzt, mit einer Weiterbildungszeit von mindestens sechs Jahren und dementsprechenden Prüfungen. Die Weiterbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie setzt den Abschluss des Studiums der Humanmedizin voraus. In der Weiterbildungsphase müssen eine Vielzahl von Operationen selbstständig bzw. unter Anleitung eines erfahrenen Plastischen Chirurgen durchgeführt werden.
Nach diesen praktischen Erfahrungen und theoretischen Weiterbildungen muss der Arzt die Facharztprüfung an der jeweiligen Landesärztekammer ablegen. Erst dann erhält der Arzt offiziell den Titel "Facharzt für Plastische - Ästhetische - und Rekonstruktive Chirurgie".
Diese Facharztbezeichnung gibt dem Patienten die Sicherheit, dass der Arzt auch für die Krankheitsbilder auf dem Gebiet der Plastischen Chirurgie ausgebildet wurde.
Es bleibt anzumerken, dass allein der Titel "Facharzt für Plastische Chirurgie" geschützt ist. Andere Bezeichnungen wie "Kosmetischer Chirurg", "Schönheitschirurg" oder "Ästhetischer Chirurg" sind keine geschützten Titel und können von jedem Arzt geführt werden, sagen allerdings nichts über ihre Aus- bzw. Weiterbildung aus.
Ästhetische Chirurgie
"Ästhetische Chirurgie" ist ein integrierter Bestandteil des Faches "Plastische Chirurgie", das eine eigene anerkannte Facharztausbildung mit entsprechenden Prüfungen beinhaltet.
Gütesiegel
Um eine herausragende Qualifizierung ihrer Mitglieder auf breiter Basis sicherzustellen, hat die "Österreichische Gesellschaft für Plastische - Ästhetische - und Rekonstruktive Chirurgie" ein Fortbildungsprogramm entworfen, das für ihre Mitglieder verpflichtenden Charakter hat. Die Teilnahme an diesen internen Weiterbildungen wird sowohl in der Weiterbildungszeit zum "Facharzt für Plastische Chirurgie" gefordert, als auch nach bereits abgelegter Facharztprüfung.




